Justitia-Deutschland
Deutscher Reichsanzeiger, Reichs-Anzeiger, Staatsanzeiger, Amtsbblatt
Der Deutsche Reichsanzeiger war und ist die amtliche Zeitung des Deutschen Reichs, durch dem Personalangelegenheiten und Verwaltungsverordnungen, Gesetze, staatliche Schuldverschreibungen des Reiches sowie auch kurze Berichte aus der Arbeit des
Reichstags veröffentlicht wurden.
Ab 1875 wurden nach § 6 des Gesetzes über Markenschutz auch erstmals eingetragene Warenzeichen veröffentlicht. Er erschien täglich außer an Sonn- und Feiertagen und über das Weltnetz ist er rund um die Uhr einsehbar.
Deutscher Gerichtshof auch bekannt als Reichsgericht oder Verfassungsgericht
Das Deutsche Reichsgericht auch bekannt als Deutscher Gerichtshof war von 1879 bis Ende 1918 für den Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit als oberster Gerichtshof im Deutschen Reich verantwortlich.
Mit der Reaktivierung des Bundesrathes zum 29. Mai 2008, begann die neue Phase.
Der Sitz des Deutschen Gerichtshofes bzw. des Reichsgerichts war und ist Leipzig. Zuständig war der Gerichtshof für Strafrechtspflege und Zivilpflege, Die unteren Instanzen dieser Rechtsprechung wurden von den Ober-Land- und Amtsgerichten wahrgenommen.
Reichsanwaltschaft
Die Reichsanwaltschaft ist eine oberste Behörde des Deutschen Reichs im Geschäftsbereich des Deutschen Reichsgerichtes, bzw. des Deutschen Gerichtshofes;
Nach § 143 Abs. 1 Nr. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) ist die Reichsanwaltschaft
die Anklagebehörde am deutschen Reichsgericht, diese Behörde ist auch veantwortlich für die Staatshaftung, Hoch- und Landesverrat. Mit der Beendigung von Besatzungs-NGOs wird der DeGeHo auch die untere Instanz in Justizangelegenheiten verhandeln. Der erste Beamte der Reichsanwaltschaft ist der Ober-Reichsanwalt. Dem Ober-Reichsanwalt sind mehrere Reichsanwälte nach § 145 GVG als seine Vertreter zugeordnet.
Bundesrath
Der Bundesrath als oberstes Verfassungsorgan, ist der Ausdruck des ewigen Bundes. Faktisch ist dieses Gremium der Träger der Bundessouveränität, was sich darin äußerte, daß es nicht nur gleichberechtigt an der Legislative mitwirkte, sondern auch oberster Träger der Bundesexekutive war.
Er ist der Träger der Bundessouveränität und oberster Träger der Bundesexekutive.