DIE GEBURTSANLEIHE-TÄUSCHUNG UND DIE GLOBALE FINANZIELLE VERSKLAVUNG DER MENSCHHEIT

Nachfolgender Bericht, der aus den USA kam, wurde auf die Belange der Deutschen angepasst

DER GROSSE MENSCHLICHE BETRUG – WIR WAREN NIE FREI, WIR WAREN CUSIP-CODED: DIE GEBURTSANLEIHEN-TÄUSCHUNG UND DIE GLOBALE FINANZIELLE VERSKLAVUNG DER MENSCHHEIT


Wir waren nie arm. Wir hatten nie Schulden. Wir wurden bei unserer Geburt mit dem CUSIP-Code versehen, in eine Finanzanleihe umgewandelt und wie Aktien gehandelt. Während gigantische Vermögen verborgen blieben, wurden unsere Identität die Sicherheit. Dieses System wurde geschaffen, um uns zu besitzen. Jetzt muss es enden.

WIR WURDEN VON PARTEIEN ZUR SACHE AN DIE USA VERKAUFT. WIR WAREN NUR EIN POSTEN IN DER BILANZ.

Was die meisten Menschen nicht erkennen, ist, dass das System, in das wir hineingeboren wurden, nicht für uns geschaffen wurde – es wurde auf uns aufgebaut. Von Anfang an wurde unsere Existenz nicht als menschliches Leben, sondern als Finanzinstrument registriert. Unsere Geburt wurde nicht als heiliger Anfang, sondern als wirtschaftliches Ereignis betrachtet.

  • In dem Moment, in dem unser Name in Großbuchstaben auf die Geburtsurkunde geschrieben wurde, wurde Ihre Identität rechtlich gespalten: eine Version lebte und atmete, die andere war eine Firmenfiktion – ein Strohmann, der zu kommerziellen Zwecken eingesetzt wurde.

  • Dieser Name in Großbuchstaben wurde zum Aufhänger für eine Anleihe, die über eine CUSIP-Nummer verfolgt und ohne unser Wissen oder unsere Zustimmung in ein globales Handelssystem eingefügt wurde.

  • Seit der Weimarer Republik wurden wird nicht in die Freiheit hineingeboren; Wir wurden in ein Inventar hineingeboren – aufgelistet, berechnet und als zukünftige Einnahmen für eine private Finanzelite monetarisiert.

Dies war kein bürokratisches Versehen oder ein unschuldiges Missverständnis des Gesetzes. Es war – und ist – ein konstruiertes System der Kommerzialisierung, das es Ihrer Regierung und ihren Partnern ermöglicht, auf Ihr Potenzial, Ihre Arbeitskraft und Ihre Produktivität zuzugreifen, als ob sie Öl aus dem Boden pumpen würden. Sie wurden nicht in eine Nation aufgenommen. Sie wurden in ein Hauptbuch hochgeladen.


SIE HABEN ES ALS IHR VERMÖGEN GENANNT UND UNS DANN DIE SCHULD FÜR DEREN PLEITE GEGEBEN.

Hinter all der künstlich erzeugten Panik über Staatsverschuldung, kollabierende Volkswirtschaften und Finanzkrisen verbirgt sich eine viel beunruhigendere Wahrheit: Es herrscht kein Geldmangel. Konservative interne Schätzungen gehen von einem versteckten und unschätzbaren Vermögen aus, das aus öffentlichen Mitteln abgezweigt und hinter den Mauern geheimer Konten, Schattenbanken und privater Unternehmenstrusts eingeschlossen ist.

  • Die Regierung hat über Jahrzehnte hinweg durch stillen Gesetzgebungsbetrug nicht nur Gelder veruntreut – sie hat sie auch umgeleitet. Jeder Dollar, Reichsmark, Euro, der durch Steuern und Zinsen eingenommen wurde, jede Gebühr, die die Bürger unter dem Vorwand der „öffentlichen Pflicht“ zahlten, wurde still und heimlich in parallele Finanzsysteme geleitet.

  • Auf dem Papier entspricht dieser gestohlene Reichtum 495.000 Dollar pro amerikanischem Bürger, und trotzdem wird uns gesagt, wir seien ihnen etwas schuldig. Wie verhält sich jedoch der Reichtum eines Heimatdeutschen, der in zwei Wetlkriege geführt wurde, der seit 1949 von einer Besatzungsrepublik ausgeplündert, verhökert und verschachert wird. Noch nenne sie es „Schulden“, aber in Wirklichkeit handelt es sich um nicht zurückgegebenes Kapital. Sie nennen es „Wirtschaftspolitik“, aber es ist legalisierte Ausbeutung.

  • Was sie als Austerität bezeichnen, ist in Wirklichkeit eine umgekehrte Umverteilung – nicht von den Reichen zu den Armen, sondern von der Bevölkerung zu den Raubtieren. Und um diese Lüge aufrechtzuerhalten, schufen sie eine Kultur der Schuld und überzeugten die arbeitende Bevölkerung, Armut sei ein persönliches Versagen und nicht die unvermeidliche Folge systematischen Diebstahls.

Würde diese Tatsache auf irgendeiner Mainstream-Ebene anerkannt, käme sie dem größten Finanzbetrug der modernen Menschheitsgeschichte gleich. Doch es geht nicht nur um fehlendes Geld – es geht um gestohlene Kontrolle.


UNSER LEBEN WURDE OHNE UNSERE ZUSTIMMUNG ALS SICHERHEITSLEISTUNG UNTER VERANTWORTUNG GESTELLT.

Hier beginnt der wahre Horror. Man hat uns nicht nur getäuscht und uns glauben gemacht, unsere Staatsangehörigkeitsrechte sei eine Frage der Staatszugehörigkeit, sondern uns wurde auch nie gesagt, dass unsere Geburtsurkunde zu einer finanziellen Anleihe wird, die auf den Weltmärkten gehandelt und nach Algorithmen bewertet wird, die unsere zukünftige Arbeit als Einkommenspotenzial betrachten.

  • Wir wurden zu einem Sicherheitsinstrument – ​​einer menschlichen Bindung. Dieses Dokument war nicht nur ein Geburtsnachweis; es war der Beginn eines Schuldenmodells, das uns ein Leben lang begleiten und uns Verpflichtungen auferlegen würde, die wir nie eingegangen sind. Zusätzlich haben Sie dann noch die lebenslange Steuer-ID eingeführt, dam unsere fiktiven Schulden auch an die Nachfolgenerationen übertragen werden kann.

  • Die REGierung hat durch juristische Tricks und die Zusammenarbeit mit Unternehmen (wie BlackRock) Ihre Identität aufgespalten. Sie hat in unserem Namen eine juristische Fiktion geschaffen, die Gesetzen, Vorschriften, Bußgeldern und Steuern unterworfen war – ohne dass unser wahres Ich davon etwas mitbekam und die Kosten dafür trug.

  • Jedes Mal, wenn wir einen Vertrag unterzeichnen, eine Rechnung bezahlen oder sich der Rechtsdurchsetzung unterwerfen, handeln wir nicht als souveränes Individuum – Wir erfüllen die Rolle einer konstruierten Entität, der digitalen Maske, die in unserem Namen erstellt wurde, um deren Kontrolle zu rechtfertigen.

Dieser Betrug ist so tief in der modernen Infrastruktur verankert, dass es für Laien wie Wahnsinn klingt, ihn anzufechten. Doch es ist kein Wahnsinn – es ist Absicht. Und es bricht zusammen.


DAS STROHMANN-SYSTEM: JURISTISCHE FIKTION, REALE SKLAVEREI

Um unseren aktuellen Rechtsstatus zu verstehen, müssen wir diesen Grundsatz verstehen: Sie interagieren nicht als Staatsangehöriger mit der Regierung, sondern als juristische Person. Deshalb sehen die Gerichte Sie nicht als Mann oder Frau, sondern als Ihren NAMEN in GROSSBUCHSTABEN. Dieser Name gehört nicht Ihnen. Siehe Art. 10 EGBGB der BRD.

  • Dieses Konstrukt, bekannt als der Strohmann, ist die Grundlage unserer rechtlichen Versklavung. Es ermöglicht Unternehmen, Gerichten und Regierungen, mit uns als einem kontrollierbaren Vermögenswert zu interagieren, der besteuert, bestraft und überwacht werden kann, ohne dass Menschenrechte verletzt werden – denn technisch gesehen sind wir in deren Augen kein Mensch, nur eine Sache. Wir sind eine Unternehmensfiktion.

  • Jedes Dokument mit diesem NAMEN – von der Rechnung eines Versorgungsunternehmens bis zum Strafzettel, von der Hypothek bis zum Gerichtsbescheid – ist nicht an uns als souveräne Einzelperson gerichtet, sondern an die Sache „NAMEN“, das wir bei unserer Geburt geschaffen haben.

  • Das Geniale an diesem Betrug ist, dass wir nie physische Fesseln brauchten. Wir schufen Verträge, die unseren Geist versklavten. Wir machten Gehorsam durch Dokumentation konditioniert. Und wir lehrten Generationen, Legalität mit Moral gleichzusetzen.

Was als juristischer Taschenspielertrick begann, hat sich mittlerweile zu einer umfassenden Verhaltenssteuerung entwickelt, getarnt als öffentliche Ordnung. Doch die Verträge brechen nun nach und nach, auch hier in Deutsch(land). Und sie wissen es.


WIR WAREN IMMER DER EIGENTÜMER UNSERER LEISTUNGEN, UNSERES NAMENS UND UNSERER RECHTE.

Hier ist die letzte Wahrheit, die wir nie verstehen sollten: Das gesamte System läuft dank uns. Wir sind der Gläubiger, die Quelle und das Vermögen.

  • Jede Institution, jeder Kredit, jeder „Staatshaushalt“ basiert auf  unsere Arbeit und unsere Identität als Deckung. Die Banken geben Geld auf der Grundlage unseres Anleihenwerts aus. Regierungen setzen Gesetze auf der Grundlage des Strohmann-Arguments durch. Unternehmen erzielen Profite durch Ihre unwissentliche Beteiligung an unsere eigenen Kommerzialisierung.

  • Wir hatten nie Schulden – Wir waren der Treuhandfonds. Wir haben uns nur das Vergessen beigebracht. Und jetzt, da das Erwachen begonnen hat, versuchen sie verzweifelt, die Illusion zu verstärken, um uns noch ein wenig länger blind zu halten.

  • Doch die Zahlen sickern durch. Die Menschen erinnern sich. Und die Systeme, die sich vom Schweigen ernährten, ersticken nun an der Enthüllung.

Entnommen durch Erhard Lorenz auf Deutschland umgestellt aus folgender Seite:
https://amg-news.com/the-great-human-fraud-you-were-never-free-you-were-cusip-coded-the-169-trillion-scam-the-birth-bond-deception-the-global-financial-enslavement-of-humanity/

Sobald die Deutschen „freiwilligen Sklaven“ wieder aus ihrem Arbeitslager der USA gesteuerten Banditen, Räuber, Diebes-Parteien heraustreten, mit dem Erwerb der Reichs- und Staatsangehörigkeit wieder rechts- und geschäftsfähig werden, ist dieser Betrug beendet, denn das war eines der wichtigsten Maßnahmen die mit der Gründung des Nationalstaates Deutschland im Deutschen Reich, durch kluge Politiker abgeschaltet wurde. Wir waren Reichs- und Staatsangehörige mit dem Recht auf Heimath und reichsrechtlichen Schutz. 

Was nun folgt, ist die Wiederinbesitznahme. Wir nehmen das, was uns schon immer gehört hat. Wir fordern das Recht auf unseren Namen, unsere geleistete Arbeit, unsere Souveränität, unser Geburtsrecht und unser Recht auf Heimath.

Deutschland den echten deutschen Völkern
und nicht irgendwelchen Kriegstreibern.




Du wirst nichts besitzen und glücklich sein – BlackRock

BlackRock übernimmt das WEF: „Du wirst nichts besitzen und glücklich sein“ jetzt in der Hand der Finanzmafia

Am 15. August 2025 wurde es offiziell: Larry Fink, CEO von BlackRock, dem größten Vermögensverwalter der Welt, übernimmt zusammen mit dem schweizerischen Pharmaerben André Hoffmann interimistisch die Leitung des Weltwirtschaftsforums (WEF). Die beiden ersetzen Klaus Schwab, der sich zunehmend zurückzieht.

Was als routinierter Führungswechsel verkauft wird, ist in Wirklichkeit ein weiterer Beleg für das, was Kritiker seit Jahren sagen: Das WEF ist keine Plattform für demokratischen Dialog – es ist die Schaltzentrale einer technokratisch-globalistischen Agenda im Dienste der Superreichen.

BlackRock: Die unsichtbare Weltregierung

BlackRock verwaltet über 10 Billionen US-Dollar – mehr als das Bruttoinlandsprodukt der gesamten EU. Das Unternehmen hält über seine Beteiligungen Anteile an fast allen relevanten Konzernen der Welt: Pfizer, Google, Microsoft, Nestlé, Amazon, Meta, JPMorgan, ExxonMobil und viele mehr. Larry Fink ist damit nicht nur Verwalter von Reichtum, sondern Lenker von Macht.

Er war nicht nur maßgeblich an der Einführung sogenannter ESG-Ratings beteiligt – einem politisierten Steuerungsinstrument für Unternehmen –, sondern agiert als inoffizieller Berater von Regierungen und Notenbanken. Während demokratisch gewählte Parlamente um Einfluss kämpfen, regiert BlackRock längst über Kapitalflüsse und stille Beteiligungen. Dass dieser Mann nun die angeblich gemeinwohlorientierte Denkfabrik WEF mitführt, ist ein Signal. Und zwar ein klares: Die Grenze zwischen „Philanthropie“ und knallharter Machtpolitik ist endgültig aufgehoben.

„Du wirst nichts besitzen“ – aber BlackRock schon!

Das WEF machte 2016 im Rahmen seiner „Great Reset“-Kampagne weltweit Schlagzeilen mit dem Slogan: „You will own nothing and you will be happy!“ Verpackt als Zukunftsvision in einem Video und begleitenden Artikeln auf der WEF-Website, wurde dieser Satz zum Symbol für eine technokratische Gesellschaft, in der Privateigentum überflüssig sei – weil ja alles „geteilt“ oder „abonnierbar“ sei: Wohnungen, Fahrzeuge, Haushaltsgeräte, Daten, Gesundheit – alles dem Zugriff des Einzelnen entzogen, stattdessen kontrolliert von Konzernen, Plattformen und zentralisierten Strukturen.

Jetzt übernimmt mit Larry Fink ausgerechnet der Mann, der alles besitzt, das Steuer in einer Organisation, die dem Rest der Menschheit Besitzverzicht predigt. Diese Doppelmoral ist kein Zufall, sondern Teil einer Strategie: Die Umverteilung von Macht und Eigentum von unten nach oben, verkauft unter dem Etikett „Nachhaltigkeit“, „Inklusion“ und „globale Verantwortung“.

Philanthropie als Tarnung: Oligarchen als Weltenlenker

Das WEF bezeichnet sich gerne als „Internationale Organisation für öffentlich-private Zusammenarbeit“. In Wahrheit ist es ein Netzwerk aus Big Tech (Microsoft, Google, Meta), Big Pharma (Pfizer, Moderna, Roche), Finanzeliten (BlackRock, Vanguard, UBS), NGOs und Stiftungen, die mit Milliarden ausgestattet sind und Einfluss auf Bildung, Gesundheit und Medien ausüben – aus sowie politischen Eliten, die bereitwillig am „Stakeholder Capitalism“ teilnehmen, einem Modell, in dem demokratische Prozesse dem Zugriff von Konzerninteressen untergeordnet werden. Die Rolle des Bürgers? Zuschauen, zustimmen, konsumieren – aber bitte nichts selbst besitzen!

Wenn globale Agenden in Davos beschlossen werden, wenn nichtgewählte Wirtschaftsführer wie Fink über die Zukunft von Klimapolitik, digitaler Identität, Geldsystemen und Ernährungssicherheit beraten, dann stellt sich die Frage: Wer hat sie dazu legitimiert?

Demokratie in der Defensive

Die Antwort: Niemand – außer sich selbst. In Davos herrscht ein Konsens unter Eliten, der demokratischen Widerspruch nicht nur ignoriert, sondern als Bedrohung betrachtet. Bürgerproteste gegen das WEF, wie zuletzt in der Schweiz, werden als „Desinformation“ gebrandmarkt, kritische Journalisten ausgesperrt, alternative Medien diskreditiert.

Die Übernahme des WEF durch Larry Fink ist kein harmloser Personalwechsel, sondern ein offener Machtbeweis: Die größten Vermögensverwalter dieser Welt beanspruchen nun auch offiziell die Führung über jene „neue Weltordnung“, die sie über Jahrzehnte informell vorbereitet haben.

Fazit: Vom Forum zum Feudalrat

Der sogenannte „Great Reset“ ist nicht Vision, sondern Plan. Nicht von unten gewünscht, sondern von oben diktiert. Wer künftig noch glaubt, das WEF wolle die Welt verbessern, sollte sich fragen: Warum reden dort immer nur Milliardäre, Banker, Pharmabosse und Tech-Magnaten – und nie die, die am meisten von Ungleichheit betroffen sind?


Dieser Beitrag erschien zuerst auf “Uncutnews




Neugestaltung der Justitia Deutschland ab dem 12.07.2025

Ergebnis der Neugestaltung durch die Mitgliederversammlung der
Justitia Deutschland, zum 12. Juli 2025.

Die Justitia Deutschland ist ab dem 12. Juli 2025, die reichsrechtliche Körperschaft.
Der Präsident ist ab dem 12. Juli 2025, die reichsrechtliche Körperschaft „Universität für sozialpädagogische Identitätskompetenz Deutschland“ kurz „Uni-SPIK Deutschland“, die durch die Mitgliederversammlung gewählt wurde

Die Mitgliederversammlung wählte den Präsidenten und den Vorstand, darunter auch die reichsrechtliche Körperschaft „Reichskasse“.
Der Vorstand bestimmte in seiner Vorstandsitzung, im Rahmen der Mitgliederversammlung vom 12.07.2025 die „Reichskasse“ zum Schatzmeister des Vereines.

Somit ist die Justitia Deutschland eine reichsrechtliche und völkerrechtliche Körperschaft des öffentlichen Rechtes, da das Deutschland als Ganzes bzw. das Deutsche Reich, derzeit durch internationale Verwaltungsstrukturen, somit unterschiedlichen Rechtskreisen verwaltet wird.
Kurzerklärung zu Verein und Körperschaft:
Ein Verein ist eine spezifische Form der Körperschaft, die durch eine Satzung und eine Mitgliederversammlung organisiert ist
. Vereine sind Zusammenschlüsse von Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks und können sowohl als Idealverein (nicht wirtschaftlich) als auch als wirtschaftlicher Verein organisiert sein.
Eine Körperschaft ist eine juristische Person, die von ihren Mitgliedern getrennt ist und eigene Rechte und Pflichten hat. Körperschaftlich organisiert bedeutet, daß der Verein an sich als eine juristische Person des Privatrechts gilt. Damit ist zum Beispiel festgeschrieben, daß eine Person aus dem Verein nicht alleine für Schäden, die durch eine Veranstaltung des Vereins entstanden sind, haftbar gemacht werden kann. Eine gemeinnützige Körperschaft ist eine Organisation, die sich der Förderung des Gemeinwohls widmet und dabei bestimmte Kriterien erfüllt, die ihr den Status der Gemeinnützigkeit verleihen.

Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R., auch mit KdöR, KöR oder K.ö.R. abgekürzt) ist eine mitgliedschaftlich verfasste juristische Person des öffentlichen Rechts, die Rechtssubjekt kraft Hoheitsakt ist und öffentliche Aufgaben wahrnimmt. Aufgabenbereiche werden ihr durch Gesetz oder Satzung zugewiesen.

Dieser Neugestaltung, wurde zum 12. Juli 2025, durch die 126ten Plenartagung des Bundesrathes, einstimmig zugestimmt.

Mit freundlichem Gruß

Der Präsident der Justitia Deutschland




Anwendung der staatlichen Entlassungsurkunde

Anwendung der staatlichen Entlassungsurkunde

Hinweise zur Anwendung der staatlichen Entlassungsurkunde

diese finden Sie unter: https://www.reichsdruckerei.de/produkt/entlassungsurkunde-aus-dem-vereinigten-wirtschaftsgebiet/

„Ausstieg aus der BRD“, ist nicht der wahre Sinn, sondern Abkehr von der Willkürherrschaft eines Systems, hin zum souveränen Menschen in einem souveränen Staat, der in der Präambel seiner Verfassung den Schutz des Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes, sowie die Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes voranstellt, kann in der Tat nur jeder Mensch selbst tun, indem er seinen Willen bekundet, gemäß dieser Verfassung zu leben.

Es geht um das Bekenntnis zu unserem Deutschen Ahnenerbe, dem Erbe der Dichter, Denker und Visionäre. Als Reichs- und Staatsangehörige haben wir die Pflicht und Verantwortung für uns und für alle Menschen in eine neue Zukunft, in dem Vertrauen, Nächstenliebe, Familie, unbestechliche Führungskräfte, fairer Handel, staatlich garantierte Sicherheit und ein souveränes Leben möglich ist.

Mit dem Antrag auf einen Personenausweis bekundet jeder bereits selbst seinen Willen zur Entlassung aus dem Vereinigten Wirtschaftsgebiet, in dem ihm körperliche Unversehrtheit und Menschenrechte nicht mehr zustehen.

Die Entlassungsurkunde bescheinigt der natürlichen Person, gemäß dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913, durch die Eintragung ins Personenstandsregister, alle Rechte erworben zu haben, um aus den Pflichten des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, wie es durch den sogenannten Bund verwaltet und geregelt wird, entlassen zu werden. Mit dieser Entlassung sind alle Forderungen und Handlungen gegen den Entlassenen, durch Bedienstete und Beamten eines Bundes und seiner Länder, ein Straftatbestand, der für den Schädiger mit dem Verlust der bürgerlichen Rechte verbunden ist. Die Ersatzhaftung des Schädigers wird davon nicht berührt. Diese Urkunde bescheinigt auch den Willen des Reichs- und Staatsangehörigen, den Schutz des Deutschen Reiches in Anspruch zu nehmen und seine Distanzierung von Handlungen aller außerhalb des Rechtskreises des Deutschen Reiches handelnden Unternehmungen.

Die Urkunde bescheinigt also folgendes:

  • die Eintragung in das Personenstandsregister;
  • die Reichs- und Staatsangehörigkeit nach RuStAG vom 22. Juli 1913;
  • den Erwerb von Rechten im Rechtskreis des Deutschen Reiches;
  • die Entlassung aus den Pflichten gegenüber dem Vereinigten Wirtschaftsgebiet;
  • den Straftatbestand von Forderungen und Handlungen gegen den Entlassenen;
  • die Privathaftung des Schädigers;
  • den Willen des Entlassenen, den Schutz des Deutschen Reiches in Anspruch zu nehmen;
  • die Distanzierung des Entlassenen von Handlungen aller außerhalb des Rechtskreises des Deutschen Reiches handelnden Unternehmungen.

Die Entlassungsurkunde ist nur dann ein Rechtsmittel und staatliches Dokument, wenn es durch eine rechtmäßig eingerichtet oberste Behörde ausgestellt, besiegelt und unterzeichnet wurde. Sie dient als Abwehrmittel gegen die Willkürakte von Bediensteten dieses Systems. Sie bescheinigt dem Menschen, der mit Vollendung seiner Geburt die natürliche Person und damit die Rechtsfähigkeit erhält und nach seiner Volljährigkeit die Geschäftsfähigkeit, die Entlassung. Mit Ausstellung dieser Urkunde gelten jedwede weiteren Maßnahmen und Willkürakte seitens BRD-Unternehmungen als Straftat, auch dann, wenn man sich dem Druck und der Willkür unter Gewaltanwendung, die Forderungen zu begleichen beugt.

Reichsrecht geht vor Landesrecht, siehe Artikel 50 EGBGB der BRD-Ausgabe, somit sind diese staatlichen Dokumente auch für die Institutionen und Organisationen, die auf dem Staatsgebiet des Deutschen Reiches ihr räuberisches Unwesen treiben, zwingend verbindlich.

Zur Anwendung der Urkunde

Bewahren Sie das Original der Urkunde und das Begleitschreiben sicher auf. Machen Sie davon mehrere Kopien. Bei Beantwortung auf Willkürakte der BRD-Institutionen sollten Sie eine Kopie der Entlassungsurkunde und des Begleitschreibens dem eigenen Schreiben an die Behörde beifügen. Ihr Schreiben braucht nur einen Satz: „Ich beziehe mich auf die Gültigkeit des nachfolgend beiliegenden Begleitschreiben und die Entlassungsurkunde“. Und mehr sollen Sie nicht schreiben!

Alle Willkürakte unbedingt als Kopie sichern und mit einem Gedächtnisprotokoll beweissichernd archivieren.

Wichtig bei Auseinandersetzungen mit BRD-Personal ist das schriftliche Festhalten von:

  • Datum und den Ort des Tatherganges
  • Name des handelnden Schädigers
  • wenn möglich Geburtsdatum und eventuell ein Foto

Alle Willkürakte und weitere Straftaten von BRD-Institutionen können vor dem Deutschen Reichsgericht über eine Privatklage gegen die betreffenden Straftäter eingeklagt werden. Die Reichsanwaltschaft kann zur Antragstellung auf Strafverfolgung und Schadenersatz zu jeder Zeit in Anspruch genommen werden.

Zum Vorwurf eines Geschäftsmodells

Zur Anschuldigung, daß es sich bei der Ausstellung von Ausweisen und Urkunden um ein Geschäftsmodell des Herrn Lorenz (über ihn ist öffentlich im Internet nachzulesen unter https://www.erhardlorenz.de/franke/ handelt, sei hier ausdrücklich darauf hingewiesen, daß staatliche Dokumente vom Bundesrath und Reichstag genehmigt Art. 5 Verfassung, Artikel 4 Abs. 12 – Beglaubigung von öffentlichen Urkunden) und durch die Anstalt des öffentlichen Rechts, Deutsche Reichsdruckerei, ausgestellt und ausgegeben werden. Die Unterschrift unter den Dokumenten ist nicht die eines Privatmannes, sondern die eines Amtsträgers mit der Bezeichnung „Staatssekretär des Innern“, der damit auch in der Haftung steht.

Die Gebühren für die staatlichen Ausweise und Urkunden decken nur die Kosten der Deutschen Reichsdruckerei. Wenn die Ausstellung der Ausweise und Urkunden auf einer Gewinnabsicht eines Einzelnen beruhen würden, wären diese Gebühren um ein Vielfaches höher.

Das Deutsche Reich wird nicht von einer Person im Alleingang geführt, sondern durch Vertreter des Deutschen Volkes. Die Reichsgesetzgebung wird durch den Bundesrath und den Volks-Reichstag ausgeübt.

Alles dies ist im Deutschen Reichsanzeiger veröffentlicht und nachlesbar.

Unsere Arbeit ist rechtlich korrekt, juristisch einwandfrei und ganz legal. Sie beruht auf der Verfassung des Deutschen Reichs vom 20. April 1871 (letzter Änderungsstand 28. Oktober 1918) und den Gesetzen (u.a. BGB, CPO, HGB, StGB) des Deutschen Reiches.

Wir verbreiten keine Meinung, sondern vertreten juristisch und völkerrechtlich einwandfreie offenkundige Tatsachen, die immer durch Quellen belegt und öffentlich bekanntgegeben und einsehbar sind.

Es ist sehr bedauerlich, wenn man sich durch Meinungen und Auslegungen verunsichern läßt. Dies spielt alles den Widersacher des Deutschen Reiches und den Deutschen in die Hände. Diese Meinungen sind nie belegt und Aussagen sind falsch interpretierte Texte.

Sobald wir Deutsche den aufrechten Gang gehen und Verantwortung für uns selbst und unsere Heimath annehmen, werden wir unseren Staat von Vasallen und Fremdverwaltungen erfreien und unsere Heimath so aufbauen, daß Frieden auf Erden möglich wird.

Wir wünschen Ihnen Kraft und Standfestigkeit für unsere Heimath.                     

Reichsamt des Innern, Erhard Lorenz, Stand: 25.01.2022




Von der DDR bis heute – über die Pflege Jahrzehnte währender deutsch-russischer Freundschaften

Von der DDR bis heute – über die Pflege Jahrzehnte währender deutsch-russischer Freundschaften

Der letzte stellvertretende Generalstaatsanwalt berichtet über den von ihm nach der Wende gegründeten Rechtshilfe-Verein. Die Mitglieder, darunter auch viele Richter und Staatsanwälte der DDR, unterstützen sich bei rechtlicher Verfolgung. Seit Jahrzehnten pflegen sie deutsch-russische Freundschaften.

Von Felicitas Rabe

Am 22. Juni um 4 Uhr morgens trafen sich die Freunde Russlands am Sowjetischen Ehrenmal Berlin-Treptower Park zu einem stillen Gedenken. Anlässlich des 84. Jahrestages des deutschen Überfalls auf die Sowjetunion hatte die Gesellschaft für „Deutsch-Russische- Freundschaft“ im Morgengrauen zu dieser Veranstaltung eingeladen. Zu den Teilnehmern zählten auch Mitglieder der „Gesellschaft zur Rechtlichen und Humanitären Unterstützung“ e.V. (GRH). Um mehr über die GRH, ihre Mitglieder und den Vereinszweck zu erfahren, führte RT ein Interview mit dem Vorsitzenden, dem Rechtsanwalt Hans Bauer.

RT: Herr Bauer, bis zum Ende der DDR im Jahr 1990 waren Sie stellvertretender Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik. Kurz nach der Wende gründeten Sie mit anderen zusammen die „Gesellschaft zur Rechtlichen und Humanitären Unterstützung“ e.V. Was hat Sie motiviert, diesen Verein zu gründen?

Hans Bauer: Die Vereinigung beider deutscher Staaten war eine Zwangsvereinigung, eine Art Kolonisierung der DDR. Es war und ist bis heute eine Abrechnung mit dem sozialistischen deutschen Staat durch die imperialistische Bundesrepublik – entgegen dem Einigungsvertrag.
Die ideologischen Grundlagen des Vertragsbruchs waren Vorgaben führender BRD-Politiker: Es ging um die „Delegitimierung“ des zweiten deutschen Staates als „Unrechtsstaat“. Dazu hatte unter anderem der Justizminister und frühere Chef des Bundesnachrichtendienstes (BND), Klaus Kinkel, aufgerufen.

Zur „Beweisführung“ musste die DDR als kriminelle und inhumane Gesellschaft erfunden werden. Zu diesem Zweck wurde ein ganzes Netzwerk von Institutionen geschaffen, das Unrecht erfand, Geschichte fälschte, Opfer kreierte, Opportunisten bezahlte und Propaganda betrieb. Die Bevölkerung musste von diesem Narrativ des massenhaften Unrechts „überzeugt“ und entsprechend manipuliert werden. Vor allem die führenden Vertreter der politischen Parteien und der Staatsmacht wurden infolge dieser Strategie als Verbrecher diffamiert, verfolgt und sanktioniert. Das schärfste Schwert war das Strafrecht, die bundesdeutsche Justiz eine willige Gehilfin.

Diesem Racheakt Widerstand entgegenzusetzen, waren Anlass und Motiv der Gründung der GRH im Mai 1993. Die Initiative ging von Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) und von Staatsanwälten der DDR aus. Dem schlossen sich Militärs, Richter, Politiker, auch einige Wissenschaftler und Funktionäre aus Wirtschaft, Verwaltung und anderen Bereichen an.

Unsere vorrangige Aufgabe bestand darin, die Verteidigung der Verfolgten zu organisieren, sie und ihre Familien in den Verfahren und Gerichtsprozessen zu begleiten und Erfahrungen zu vermitteln. Natürlich auch nach Verurteilungen beizustehen, also Solidarität zu üben. Selbstverständlich mussten wir auch öffentlich über diese Staats- und Justizwillkür aufklären, ihren Unrechtscharakter entlarven. Wir führten Rechtsberatungen durch, organisierten die Kontakte zu Anwälten und leisteten auch über Spenden finanzielle Unterstützung.

RT: Viele Vereinsmitglieder waren eng mit der Sowjetunion verbunden, pflegten zu DDR-Zeiten Kontakte mit Sowjetbürgern. Könnten Sie uns ein paar Ihrer Vereinsmitglieder vorstellen?

Hans Bauer: Ich muss zunächst sagen, nahezu alle Mitglieder hatten zur Sowjetunion und ihren Bürgern ein freundschaftliches Verhältnis. Dafür gab es mehrere Gründe. Antifaschismus und Freundschaft zur Sowjetunion gehörten in der DDR zur „Staatsräson“. Das resultierte aus der Verantwortung für die faschistischen Verbrechen mit 27 Millionen ermordeten Sowjetbürgern und einem verwüsteten Land sowie aus Dank für die Befreiung 1945. Verbundenheit zur SU gebot nicht nur die Vernunft, sondern wurde zunehmend zur Herzenssache der meisten DDR-Bürger.

Viele von uns hatten sich seit Kindheit und Jugend mit Geschichte und Leben der Völker der Sowjetunion befasst und mit dem heldenhaften Kampf gegen den deutschen Faschismus. Das prägte Gefühle, Denken und Haltungen. Es äußerte sich zum Beispiel auch darin, dass mehr als sechs Millionen Bürger der „Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische-Freundschaft“ angehörten, selbstverständlich auch die Mitglieder der GRH.

Zweitens waren es zunehmend berufliche und persönliche Erfahrungen und Erlebnisse, die das Verhältnis zur Sowjetunion bestimmten. Eine beachtliche Anzahl unserer GRH-Mitglieder hat Hochschulen und Akademien in der Sowjetunion besucht. Das betraf vor allem Militärs und Politiker. Sie absolvierten Parteischulen und militärische Einrichtungen. Ich nenne hier den letzten Staatsratsvorsitzenden Egon Krenz oder auch Raoul Gefroy, Mitarbeiter im Zentralkomitee (ZK) der SED. Die DDR war Mitglied des Warschauer Vertrages.

Führende Angehörige unserer Streitkräfte, der Nationalen Volksarmee (NVA) und der Grenztruppen, vervollkommneten an sowjetischen Institutionen bis zur Generalstabsakademie ihre Fertigkeiten in der Truppenführung, in militärischer Strategie, Taktik und Technik. So sind die Verteidigungsminister Armeegeneral Heinz Kessler und Admiral Theodor Hoffmann, Generaloberst Klaus-Dieter Baumgarten, Chef der Grenztruppen, oder auch Generalleutnant Manfred Grätz, Stellvertreter des Ministers und Chef des Hauptstabes der NVA, alle Mitglieder der GRH. Aus meinem heutigen Vorstand absolvierten die Obristen Wolfgang Herzig und Roland Gödicke eine akademische Ausbildung in der Sowjetunion.

Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) hatten selbstverständlich dienstliche Kontakte zu ihren sowjetischen Kollegen, in den 1980-Jahren auch zum heutigen Präsidenten Russlands Wladimir Putin während dessen Tätigkeit in Dresden. Ich selbst hatte als junger Staatsanwalt das Glück, noch den Generalstaatsanwalt der UdSSR Roman Rudenko, einst sowjetischer Hauptankläger im Nürnberger Prozess gegen die faschistischen Hauptkriegsverbrecher, zu erleben. Während meiner internationalen Tätigkeit zu Fragen der Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung lernte ich Staatsanwälte und Wissenschaftler der UdSSR kennen, die uns im Erfahrungsaustausch wertvolle Erkenntnisse für unsere Arbeit vermitteln konnten.

Drittens gibt es kaum einen Angehörigen der GRH, der nicht persönliche Begegnungen mit Bürgern der Sowjetunion und Russlands hatte. Bei beruflichen Kontakten, touristischen Reisen in die UdSSR, mit in der DDR stationierten Soldaten oder mit Gewerkschaftsgruppen aus der UdSSR. Solche Kontakte wurden sogar staatlich und gewerkschaftlich gefördert, gehörten in der DDR oft zum Programm für die Auszeichnung von Arbeitskollektiven als „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“. In meiner Organisation gibt es übrigens auch Mitglieder, die mit Sowjetbürgerinnen verheiratet sind. Es gab und gibt also vielfältige Verbindungen zwischen Ostdeutschen und der Sowjetunion bzw. der Russischen Föderation.

RT: Können Sie uns Beispiele für den Umfang der Verfolgung und Schikanen nennen, denen die Freunde der Sowjetunion nach der Wende in der BRD ausgesetzt waren? Es soll dies auch bewährte Antifaschisten getroffen haben, die im Widerstand gegen den Faschismus an der Seite der Sowjetunion gekämpft haben.

Hans Bauer: Zunächst muss ich feststellen, dass die Verfolgungen hier in Deutschland, verglichen mit den ehemaligen Staaten des Warschauer Vertrages, beispiellos waren. Das war den besonderen Bedingungen Deutschlands geschuldet und dem ausgeprägten Antikommunismus des deutschen Imperialismus. Die GRH hat akribisch die Verfahren verfolgt und dokumentiert. Insgesamt führte die Justiz über 15 Jahre rund 85 000 Ermittlungsverfahren, von denen über 100 000 Bürgerinnen und Bürger betroffen waren. In über 1 000 Fällen erfolgten gerichtliche Verurteilungen. Oft waren es Schauprozesse, begleitet von spektakulären bösartigen Berichten in den abhängigen Medien.

Die Hauptgruppen der Verfolgten waren Angehörige der Staats-, Schutz- und Sicherheitsorgane, Politiker und Mitarbeiter der Justiz. Mitglieder der SED-Führung wurden zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Egon Krenz zu sechseinhalb Jahren, Verteidigungsminister Heinz Kessler, ehemaliger Angehöriger der Roten Armee und Mitbegründer des Nationalkomitees Freies Deutschland, zu siebeneinhalb Jahren. Ein Stabsfeldwebel der Grenztruppen wurde wegen Mordes zu lebenslänglich verurteilt. Erst im Revisionsverfahren erkannte das Gericht auf eine zeitige Freiheitsstrafe.

Den Politikern und vielen Angehörigen der Grenztruppen – vom Soldaten bis zum General – wurden unter anderem Totschlag wegen eines angeblichen Schießbefehls an der Staatsgrenze zur BRD und nach Westberlin vorgeworfen. Die Tatsache, dass dies die Westgrenze zwischen NATO und Warschauer Vertrag war, spielte für die Gerichte keine Rolle. Gerade aber an dieser Nahtstelle war die Gefahr eines heißen Krieges extrem hoch. Deshalb musste sie im Interesse der gesamten sozialistischen Staaten militärisch besonders geschützt werden. Insgesamt wurden etwa 300 Bürger wegen des Schutzes dieser Systemgrenze verurteilt.

Ausgewiesene Freunde der Sowjetunion und Antifaschisten waren auch die verurteilten Staatsanwälte und Richter, insgesamt etwa 150. Ein ehemaliger Vizepräsident des Obersten Gerichts der DDR war Angehöriger des Strafbataillons 999 der faschistischen Wehrmacht. Eine Richterin aus kommunistischem Elternhaus und selbst aktive Antifaschistin hatte ab 1950 in Strafverfahren gegen Faschisten mitgewirkt, die von der Sowjetunion an die DDR zur Aburteilung übergeben worden waren. Weil sie angeblich zu harte Strafen in den Revisionsverfahren bestätigt hatte, erhielt die fast 80-Jährige wegen Totschlags, Rechtsbeugung u. a. eine vierjährige Freiheitsstrafe. Eine Staatsanwältin wurde mit ca. 60 Ermittlungsverfahren überzogen. Verurteilt wurde sie nach Jahren in drei Fällen.

Alle Verurteilten mussten für die Prozesse Tausende von Euro an Verfahrenskosten zahlen. Über Jahre entrichteten sie diese in Raten an die Gerichtskasse, da sie keine ausreichenden finanziellen Mittel besaßen. Ihre Rente war ebenso willkürlich gekürzt wie bei Zehntausenden von DDR-Bürgern, die besondere Verantwortung im Staat getragen hatten (MfS, Justiz, Politiker). Eine Strafrente, die bis heute weiter gilt.

RT: Wie wurde mit den Kundschaftern des Friedens verfahren? Welche Erfahrungen machte diese Gruppe nach der Wende?

Hans Bauer: Noch in den 1990er Jahren schlossen sich auch die „Kundschafter des Friedens“ der GRH an. Heute bilden sie gemeinsam mit der Auslandsaufklärung des MfS eine Arbeitsgruppe meiner Organisation. Zu ihnen gehören selbstverständlich auch die Führungsoffiziere. Die Aufdeckung und Verfolgung der Frauen und Männer, die für den Frieden aufklärten, wurden von der BRD besonders intensiv betrieben, und viele wurden wegen Landesverrats und geheimdienstlicher Agententätigkeit hart bestraft.

Als Beispiel nenne ich hier „Topas“, Rainer Rupp, der als Kundschafter bei der NATO eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren erhielt. Verurteilt zu hohen Strafen wurden unter anderem auch Dr. Gabriele Gast, Karl Gebauer und Dieter Feuerstein. Insgesamt gab es ca. 250 Verurteilungen von Kundschaftern. Andere Kundschafter, zum Beispiel in den USA, wurden dort zu noch höheren Strafen verurteilt. Viele verloren ihre Existenzgrundlage und auch ihre Altersansprüche. Soweit möglich, hielten wir während ihrer Inhaftierung Kontakt und stehen bis heute in Verbindung mit ihnen.

RT: Erfuhren Sie während der Verfolgungen solidarische Unterstützung von sowjetischer beziehungsweise russischer Seite?

Hans Bauer: Schmerzhaft für uns war, dass die führenden sowjetischen Politiker und auch Militärs ihren verfolgten deutschen Klassen- und Waffenbrüdern in diesen Zeiten keine Solidarität erwiesen. Verträge zur Einheit beider deutscher Staaten enthielten keine Regelungen zum Schutze von DDR-Bürgern und Kundschaftern. Die ehemaligen Präsidenten Gorbatschow wie auch Jelzin und weitere Verantwortliche entzogen sich ihren Verpflichtungen, die die Sowjetunion als führende Macht gegenüber den Bündnispartnern hatte.

In einigen Fällen hatten sich allerdings Politiker und Militärs bereit erklärt, vor Gericht als Zeugen aufzutreten. Das wurde aber von den deutschen Gerichten abgelehnt.
Bezeichnend für die stabile Haltung und Verbundenheit mit dem Land und den Völkern der Oktoberrevolution ist die Tatsache, dass selbst solche Enttäuschungen unsere Freundschaft nicht nachhaltig beschädigen konnten.

RT: Welche Verbindungen und Freundschaften haben das Ende der DDR überdauert? Wie werden bis heute persönliche Kontakte mit Bürgern aus der Russischen Föderation gepflegt?

Hans Bauer: Unmittelbar nach dem Ende der DDR und der Herstellung der staatlichen Einheit gab es kaum offizielle Verbindungen. Die politischen Umbrüche und persönlichen Konflikte brachten viele Kontakte zum Erliegen. Mit der Aufrüstung und der Erweiterung der NATO nach Osten und deren Umzingelung Russlands sammelten und positionierten sich fortschrittliche Kräfte in ganz Deutschland gegen eine solch aggressive Politik – mit Aktionen, Erklärungen, Demonstrationen und Konferenzen. Auch wir als GRH gehörten dazu. Die tiefe Verbundenheit zur Sowjetunion übertrug sich auch auf die Russische Föderation.

Das wiedererwachte Selbstbewusstsein Russlands unter Präsident Putin fand bei uns große Zustimmung. Frieden in Europa kann nur mit Russland, nie gegen Russland gesichert werden. Also engagierten sich auch alle Mitglieder der GRH für die Beendigung von militärischen Übungen an Russlands Grenzen und gegen diese Provokationen. Für uns war und ist der Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine das Ergebnis einer zunehmend feindseligen Politik, einer Diskriminierung russischer Staatsbürger und der Faschisierung der Ukraine.

In Auswertung deutscher, russischer und alternativer Medien sowie in Gesprächen und Veranstaltungen vertreten wir im Gegensatz zur offiziellen deutschen Staatspolitik die Auffassung, dass Russland keine Gefahr für andere Länder darstellt, sondern einen fairen und gerechten Frieden wünscht. Gemeinsam mit vielen Friedensaktivisten streiten wir gegen Russophobie, Sanktionen und Waffenlieferungen an die Ukraine. Wir pflegen heute persönliche Kontakte zu russischen und deutschen Bürgern in Russland, zur Organisation der Veteranen der Streitkräfte. In Deutschland unterhalten wir Beziehungen zur Botschaft, um das deutsch-russische Verhältnis wieder zu normalisieren.

So waren wir vertreten, als eine DDR-Künstlerin am 27. Januar 2025 ein Kunstwerk zum 80. Jahrestag der Befreiung von Auschwitz an den Botschafter übergab. Höhepunkte sind die jährlichen Ehrungen für den deutschen Kommunisten und sowjetischen Kundschafter Dr. Richard Sorge. Zum 80. Jahr seiner Hinrichtung, 2024, sammelten und übergaben wir Erinnerungen und eine Büste Richard Sorges an Militärmuseen in Russland.

Die Teilnahme von russischen Diplomaten an unseren Treffen der Angehörigen der Grenze und der Kundschafter gehört heute zu den Höhepunkten freundschaftlicher Begegnungen. Dies trifft ebenso auf gemeinsame Gedenkveranstaltungen an sowjetischen Ehrenmalen und auf Empfängen und Besuchen in der russischen Botschaft oder im Haus der Russischen Kultur und Wissenschaft in Berlin zu. Der GRH gehören inzwischen auch viele Bürgerinnen und Bürger Westdeutschlands an. Sie sind ebenfalls Freunde Russlands und stimmen mit Ansichten und Zielen unserer Organisation voll überein.

Für die Mitglieder der GRH ist es ein tiefes Bedürfnis, Frieden und Freundschaft zwischen Deutschland und Russland wieder anzustreben. Wir wünschen uns mit den Menschen der Russischen Föderation und auf allen gesellschaftlichen und staatlichen Ebenen ein freundschaftliches Verhältnis zum gegenseitigen Nutzen. Auch schwierige Zeiten konnten an unserem guten Verhältnis nichts ändern. Das gibt uns die Gewissheit, dass auch die gegenwärtige Situation überwunden werden kann.




Reichsverband Deutscher Recht-Konsulenten e.V.

Staatlich anerkannter Deutscher Recht-Konsulent ist jede Person, die sich nach dem Gesetz, betreffend die Angelegenheiten der Rechtspflege im Deutschen Reich, zum Deutscher Recht-Konsulent legitimieren kann.

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1211281-nr17-gesetz-rechtspflege-im-deutschen-reich/

Zitat aus dem Gesetz:
Deutscher Recht-Konsulent kann nur die Person sein, die der Justitia Deutschland angehört und nach dessen aktueller Satzung handelt. Der Deutsche Recht-Konsulent kurz „DRK“, unterliegt nur dem Staats- und Reichsrecht des Deutschen Reiches und ist als Vertreter im gesamten Bereich der Rechtspflege zugelassen.

Verlust der Mitgliedschaft bei Justitia Deutschland, oder der Verstoß gegen die Reichs- und Staatsordnung, bedeutet sofortiger Verlust des Status Deutscher Recht-Konsulent und wenn nötig auch Hinzuziehung behördlicher Maßnahmen.

 


Wichtiger Hinweis:
Hinter dieser Seite https://deutsche-recht-konsulenten.de/
verbirgt sich die Kommissarische Reichsregierung (Rausch, Möllentin, Knoll und Litzel-Andrich)
bei uns zu finden unter: https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/warnung-vor-weiteren-taeuschern-kriminellen-und-verfassungshochverraetern/
Dieser Verein ist nicht im Vereinsregister des Deutschen Reiches eingetragen!

Erklärung laut wikipedia.org

Konsulent (auch Consulent) ist in Deutschland eine veraltete Bezeichnung für einen Berater, zumeist einen Anwalt als Rechtsberater von Firmen und anderen Institutionen (z. B. als Kammer-Consulent). Die Bezeichnung wurde überwiegend im 17. bis 19. Jahrhundert angewendet. Die Bezeichnung leitet sich von konsultieren (lat.) ab und bedeutet Rat einholen oder auch mit Partnern beratende Gespräche führen.

Als Konsulent wurden auch in der Zeit von 1938 bis 1945 im Deutschen Reich jüdische Juristen bezeichnet, denen zwar die generelle Zulassung als Rechtsanwalt entzogen worden war, die aber die Genehmigung erhalten hatten, zumindest in wenigen verbliebenen Angelegenheiten andere Juden juristisch zu vertreten oder zu beraten.

Bereits im 17. Jahrhundert findet sich die Bezeichnung Consulent für einen Rathgeber als Advocat oder später Anwalt. Der Kammer-Consulent oder Kámmer-Consulếnt wurde auch als Kammer-Advokat ausgewiesen. So war z. B. im 17. Jahrhundert Matthew Hale auch der Consulent des Erzbischofs William Laud oder ein Johann Philipp Datt Consulent von Eßlingen, im 18. Jahrhundert war ein Franz Benda Consulent der Kaufmannschaft zu Landshut und Johann Friedrich Gruner auch Consistorialadvocat in Leipzig und Consulent der dortigen Handelsinnung sowie Johann Philipp Fresenius 1774 Rath und Consulent des Grafen von Görz. Im 19. Jahrhundert war z. B. der spätere Generaldirektor des Norddeutschen Lloyds Heinrich Wiegand zuvor als freier Rechtsanwalt Konsulent dieser Reederei.

Die Konsulenten erhoben Gebühren für Rechnung und sind nach dem aktuellen Gesetz Freiberufler.




rdrk

Staatlich anerkannter Deutscher Recht.Konsulent ist jede Person, die sich nach dem Gesetz, betreffend die Angelegenheiten der Rechtspflege im Deutschen Reich,Deutscher Recht-Konsulent legitimieren kann.

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1211281-nr17-gesetz-rechtspflege-im-deutschen-reich/

Zitat aus dem Gesetz:
Deutscher Recht-Konsulent kann nur die Person sein, die dem Reichsvererein Justitia Deutschland angehört und nach dessen aktueller Satzung handelt. Der Deutsche Recht-Konsulent kurz „DRK“, unterliegt nur dem Staats- und Reichsrecht des Deutschen Reiches und ist als Vertreter im gesamten Bereich der Rechtspflege zugelassen.

Verlust der Mitgliedschaft beim Reichsvererein Justitia Deutschland, oder der Verstoß gegen die Reichs- und Staatsordnung, bedeutet sofortiger Verlust des Status Deutscher Recht-Konsulent und wenn nötig auch Hinzuziehung behördlicher Maßnahmen.

 


Wichtiger Hinweis:
Hinter dieser Seite https://deutsche-recht-konsulenten.de/
verbirgt sich die Kommissarische Reichsregierung (Rausch, Möllentin, Knoll und Litzel-Andrich)
bei uns zu finden unter: https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/warnung-vor-weiteren-taeuschern-kriminellen-und-verfassungshochverraetern/

Dieser Verein ist nicht im Vereinsregister des Deutschen Reiches eingetragen!

Erklärung laut wikipedia.org

Konsulent (auch Consulent) ist in Deutschland eine veraltete Bezeichnung für einen Berater, zumeist einen Anwalt als Rechtsberater von Firmen und anderen Institutionen (z. B. als Kammer-Consulent). Die Bezeichnung wurde überwiegend im 17. bis 19. Jahrhundert angewendet. Die Bezeichnung leitet sich von konsultieren (lat.) ab und bedeutet Rat einholen oder auch mit Partnern beratende Gespräche führen.

Als Konsulent wurden auch in der Zeit von 1938 bis 1945 im Deutschen Reich jüdische Juristen bezeichnet, denen zwar die generelle Zulassung als Rechtsanwalt entzogen worden war, die aber die Genehmigung erhalten hatten, zumindest in wenigen verbliebenen Angelegenheiten andere Juden juristisch zu vertreten oder zu beraten.

Bereits im 17. Jahrhundert findet sich die Bezeichnung Consulent für einen Rathgeber als Advocat oder später Anwalt. Der Kammer-Consulent oder Kámmer-Consulếnt wurde auch als Kammer-Advokat ausgewiesen. So war z. B. im 17. Jahrhundert Matthew Hale auch der Consulent des Erzbischofs William Laud oder ein Johann Philipp Datt Consulent von Eßlingen, im 18. Jahrhundert war ein Franz Benda Consulent der Kaufmannschaft zu Landshut und Johann Friedrich Gruner auch Consistorialadvocat in Leipzig und Consulent der dortigen Handelsinnung sowie Johann Philipp Fresenius 1774 Rath und Consulent des Grafen von Görz. Im 19. Jahrhundert war z. B. der spätere Generaldirektor des Norddeutschen Lloyds Heinrich Wiegand zuvor als freier Rechtsanwalt Konsulent dieser Reederei.

Die Konsulenten erhoben Gebühren für Rechnung und sind nach dem aktuellen Gesetz Freiberufler.

 

 

 




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Staatlich anerkannter Deutscher Recht.Konsulent ist jede Person, die sich nach dem Gesetz, betreffend die Angelegenheiten der Rechtspflege im Deutschen Reich,Deutscher Recht-Konsulent legitimieren kann.

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1211281-nr17-gesetz-rechtspflege-im-deutschen-reich/

Zitat aus dem Gesetz:
Deutscher Recht-Konsulent kann nur die Person sein, die dem Reichsvererein Justitia Deutschland angehört und nach dessen aktueller Satzung handelt. Der Deutsche Recht-Konsulent kurz „DRK“, unterliegt nur dem Staats- und Reichsrecht des Deutschen Reiches und ist als Vertreter im gesamten Bereich der Rechtspflege zugelassen.

Verlust der Mitgliedschaft beim Reichsvererein Justitia Deutschland, oder der Verstoß gegen die Reichs- und Staatsordnung, bedeutet sofortiger Verlust des Status Deutscher Recht-Konsulent und wenn nötig auch Hinzuziehung behördlicher Maßnahmen.

 


Wichtiger Hinweis:
Hinter dieser Seite https://deutsche-recht-konsulenten.de/
verbirgt sich die Kommissarische Reichsregierung (Rausch, Möllentin, Knoll und Litzel-Andrich)
bei uns zu finden unter: https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/warnung-vor-weiteren-taeuschern-kriminellen-und-verfassungshochverraetern/

Dieser Verein ist nicht im Vereinsregister des Deutschen Reiches eingetragen!

Erklärung laut wikipedia.org

Konsulent (auch Consulent) ist in Deutschland eine veraltete Bezeichnung für einen Berater, zumeist einen Anwalt als Rechtsberater von Firmen und anderen Institutionen (z. B. als Kammer-Consulent). Die Bezeichnung wurde überwiegend im 17. bis 19. Jahrhundert angewendet. Die Bezeichnung leitet sich von konsultieren (lat.) ab und bedeutet Rat einholen oder auch mit Partnern beratende Gespräche führen.

Als Konsulent wurden auch in der Zeit von 1938 bis 1945 im Deutschen Reich jüdische Juristen bezeichnet, denen zwar die generelle Zulassung als Rechtsanwalt entzogen worden war, die aber die Genehmigung erhalten hatten, zumindest in wenigen verbliebenen Angelegenheiten andere Juden juristisch zu vertreten oder zu beraten.

Bereits im 17. Jahrhundert findet sich die Bezeichnung Consulent für einen Rathgeber als Advocat oder später Anwalt. Der Kammer-Consulent oder Kámmer-Consulếnt wurde auch als Kammer-Advokat ausgewiesen. So war z. B. im 17. Jahrhundert Matthew Hale auch der Consulent des Erzbischofs William Laud oder ein Johann Philipp Datt Consulent von Eßlingen, im 18. Jahrhundert war ein Franz Benda Consulent der Kaufmannschaft zu Landshut und Johann Friedrich Gruner auch Consistorialadvocat in Leipzig und Consulent der dortigen Handelsinnung sowie Johann Philipp Fresenius 1774 Rath und Consulent des Grafen von Görz. Im 19. Jahrhundert war z. B. der spätere Generaldirektor des Norddeutschen Lloyds Heinrich Wiegand zuvor als freier Rechtsanwalt Konsulent dieser Reederei.

Die Konsulenten erhoben Gebühren für Rechnung und sind nach dem aktuellen Gesetz Freiberufler.