Gesetzliche Ausbildungsvorschrift für Amtsbewerber

Gesetzliche Ausbildungsvorschrift für Amtsbewerber

 

Protokoll  der 5. Tagung des Volks-Reichstags

am Sonntag, den 10. Januar 2010

Im Gasthaus und Pension „Zur Eintracht“ in Obernissa , Hauptstraße 57, 99198 Obernissa

11.30h Eröffnung  durch Herrn Oliver Erb , Präsident des Volk-Reichstag

Tagesordnung  des Volks-Reichstag:

  1. BeschlußAlle Bewerber für Ämter zur Herstellung der Handlungsfähigkeit in gehobener Position für die Bundesstaaten und für das Reich müssen die Ausbildung wie die eines Recht-Konsulenten, innerhalb 3 Monaten nach Aufforderung durch den RdV (Stellvertretender Reichskanzler) nachweisen können.

Danach verwirkt die Bewerbung.

à Beschluß einstimmig angenommen.

  

Protokoll  der 17. Tagung des Volks-Bundesrath

am Sonntag, den 10.Januar 2010

Im Gasthaus und Pension „Zur Eintracht“ in Obernissa , Hauptstraße 57, 99198 Obernissa

16.30 Eröffnung  der 17. Tagung des Volks-Bundesrath durch Herrn Oliver Erb eröffnet und die Tagungsleitung an Herrn Thomas Böttger übertragen

Die Beschlußpunkte  des Volks-Bundesrath sind zugleich auch eingereichten Anträge aus der 5ten Tagung des Volks-Reichstag.

 

  1. Beschluß und zugleich eingereichter Antrag durch den Volks-Reichstag – Alle Bewerber für Ämter zur Herstellung der Handlungsfähigkeit in gehobener Position für die Bundesstaaten und für das Reich müssen die Ausbildung wie die eines Recht-Konsulenten , innerhalb 3 Monaten nach Aufforderung durch den RdV (Stellvertretender Reichskanzler) nachweisen können.

Danach verwirkt die Bewerbung.

à Beschluß  und Bestätigung des VRT-Antrag: einstimmig angenommen.

 

Auszüge aus den Protokollen unserer gesetzgebenden Verfassungsorganen (Bundesrath und Reichstag).