Zwölfte Verordnung zum Reichsbürgergesetz am 25.04.1943
Zwölfte Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. April 1943 aufgehoben infolge der Aufhebung des, durch das Kontrollratsgesetz Nr. 1 vom 20. September 1945 aufgehobenen Reichsbürgergesetz Auf Grund des § 3 des Reichsbürgergesetzes vom 15. September 1935 (RGBl. I. S. 1146) wird folgendes verordnet: § 1. (1) Die Staatsangehörigkeit kann widerruflich zuerkannt werden. Die Staatsangehörigkeit auf Widerruf … Zwölfte Verordnung zum Reichsbürgergesetz am 25.04.1943 weiterlesen
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