Nachfolgender Text, kann in allen Bereichen eingesetzt werden. Jedoch nur wenn das betreffende System-Schreiben bekannt ist und nicht weitergeleitet oder zurückgesandt wird. Ich möchte darauf hinweisen, daß zur Beweisführung vor einem Deutschen Gericht (Reichsgerichte) auch die betreffenden System-Schreiben benötigt werden.
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An die Sachen bzw. juristischen Personen der Körperschaft X…Y…Z
hiermit teile ich Ihnen mit, daß ihr maschinell erstelltes Schreiben zur Beweisführung aufbewahrt wird.
Den Inhalt dieses Schreiben weise ich zurück, da der Autor dieses Schreiben im Sinne des Versailler Diktates rechtlos und staatenlos ist, gemäß EGBGB der BRD seine Rechte verwirkt hat, sowie im Sinne der UN-Charta die Feindstaatenklausel aufrechterhält.
Daraus folgert, daß Artikel 139 GG, auf das Sie ihren Eid abgelegt haben, für Sie zwingend gilt und Sie die Zurückweisung aus privatrechtlichen Haftungsgründen anzuerkennen haben.
„Unwissenheit schützt nicht vor gerechter Strafe“
Nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebene Frist, werde ich weitere Rechtsmittel in Anwendung bringen.
Mit bester Empfehlung