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Staatlich anerkannter Deutscher Recht.Konsulent ist jede Person, die sich nach dem Gesetz, betreffend die Angelegenheiten der Rechtspflege im Deutschen Reich,Deutscher Recht-Konsulent legitimieren kann.

RGBl-1211281-Nr17-Gesetz-Angelegenheiten der Rechtspflege im Deutschen Reich, Deutscher Recht-Konsulent

Zitat aus dem Gesetz:
Deutscher Recht-Konsulent kann nur die Person sein, die dem Reichsvererein Justitia Deutschland angehört und nach dessen aktueller Satzung handelt. Der Deutsche Recht-Konsulent kurz „DRK“, unterliegt nur dem Staats- und Reichsrecht des Deutschen Reiches und ist als Vertreter im gesamten Bereich der Rechtspflege zugelassen.

Verlust der Mitgliedschaft beim Reichsvererein Justitia Deutschland, oder der Verstoß gegen die Reichs- und Staatsordnung, bedeutet sofortiger Verlust des Status Deutscher Recht-Konsulent und wenn nötig auch Hinzuziehung behördlicher Maßnahmen.

 


Wichtiger Hinweis:
Hinter dieser Seite https://deutsche-recht-konsulenten.de/
verbirgt sich die Kommissarische Reichsregierung (Rausch, Möllentin, Knoll und Litzel-Andrich)
bei uns zu finden unter: https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/warnung-vor-weiteren-taeuschern-kriminellen-und-verfassungshochverraetern/

Dieser Verein ist nicht im Vereinsregister des Deutschen Reiches eingetragen!

Erklärung laut wikipedia.org

Konsulent (auch Consulent) ist in Deutschland eine veraltete Bezeichnung für einen Berater, zumeist einen Anwalt als Rechtsberater von Firmen und anderen Institutionen (z. B. als Kammer-Consulent). Die Bezeichnung wurde überwiegend im 17. bis 19. Jahrhundert angewendet. Die Bezeichnung leitet sich von konsultieren (lat.) ab und bedeutet Rat einholen oder auch mit Partnern beratende Gespräche führen.

Als Konsulent wurden auch in der Zeit von 1938 bis 1945 im Deutschen Reich jüdische Juristen bezeichnet, denen zwar die generelle Zulassung als Rechtsanwalt entzogen worden war, die aber die Genehmigung erhalten hatten, zumindest in wenigen verbliebenen Angelegenheiten andere Juden juristisch zu vertreten oder zu beraten.

Bereits im 17. Jahrhundert findet sich die Bezeichnung Consulent für einen Rathgeber als Advocat oder später Anwalt. Der Kammer-Consulent oder Kámmer-Consulếnt wurde auch als Kammer-Advokat ausgewiesen. So war z. B. im 17. Jahrhundert Matthew Hale auch der Consulent des Erzbischofs William Laud oder ein Johann Philipp Datt Consulent von Eßlingen, im 18. Jahrhundert war ein Franz Benda Consulent der Kaufmannschaft zu Landshut und Johann Friedrich Gruner auch Consistorialadvocat in Leipzig und Consulent der dortigen Handelsinnung sowie Johann Philipp Fresenius 1774 Rath und Consulent des Grafen von Görz. Im 19. Jahrhundert war z. B. der spätere Generaldirektor des Norddeutschen Lloyds Heinrich Wiegand zuvor als freier Rechtsanwalt Konsulent dieser Reederei.

Die Konsulenten erhoben Gebühren für Rechnung und sind nach dem aktuellen Gesetz Freiberufler.

 

 

 

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