Der Weg zur tatsächlichen Staatsangehörigkeit zu Deutschland als Ganzes und die Reichsangehörigkeit zum Deutschen Reich Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit Artikel 2 – Begriffsbestimmungen Für die Zwecke dieses Übereinkommens: bedeutet “Staatsangehörigkeit” das rechtliche Band zwischen einer Person und einem Staat und weist nicht auf die Volkszugehörigkeit […]
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