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Der Weg zur tatsächlichen Staatsangehörigkeit zu Deutschland als Ganzes und die Reichsangehörigkeit zum Deutschen Reich Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit Artikel 2 – Begriffsbestimmungen Für die Zwecke dieses Übereinkommens: bedeutet “Staatsangehörigkeit” das rechtliche Band zwischen einer Person und einem Staat und weist nicht auf die Volkszugehörigkeit […]
Vom Gesetz über die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit zum Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 Das Aktuelle und reichsrechtlich souverän rechtskräftige Reichs- undStaatsangehörigkeitsgesetz des Deutschen Volkes vom 1. Juni 1870 in Kraft getreten für den Norddeutschen Bund am 1. Januar 1871 […]
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