Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 15. September 1935 geändert durch Erlaß des Führers über die Stellung des Leiters der Partei-Kanzlei vom 29. Mai 1941 (RGBl. I. S. 295) aufgehoben durch das Gesetz Nr. 1 des Alliierten Kontrollrats für Deutschland vom […]
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