Gesetz über die Aufhebung des Reichsratsvom 14. Februar 1934.Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: § 1. (1) Der Reichsrat wird aufgehoben. (2) Die Vertretungen der Länder beim Reich fallen fort. § 2. (1) Die Mitwirkung des Reichsrats in Rechtsetzung und Verwaltung […]
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